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Haut braucht
Schutz + Pflege. Sonst entstehen Krankheiten bis hin zur Berufsunfähigkeit (statistisch
eine der häufigsten Ursachen). Nicht umsonst legen daher alle Gewerblichen
Berufsgenossenschaften größten Wert auf wirksamen Hautschutz. In der TRGS 531 des Bundesarbeitsblattes (BArbl) Nr. 9/1996 heißt es zum Beispiel: "Hautschutz ist zur Verfügung zu stellen. Dieser besteht aus speziellen Hautschutzmitteln, die vor jedem Arbeitsbeginn - also auch nach den Pausen - aufzutragen sind, gezielten und schonenden Hautreinigungsmitteln sowie Hautpflegemitteln, die nach der Hautreinigung bei Arbeitsende auf die trockene Haut aufgetragen werden." Ähnlich lauten die entsprechenden VBG-Bestimmungen der Gewerblichen Berufsgenossenschaften - siehe auch ZH1/708 - und die Arbeitsstättenverordnung, § 35. Elyderm - flüssiger Hautschutz
Elyderm
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Elyderm - Creme-Seife (ohne Abbildung) |
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